Laut Gesetz und vom „neutralen“ Correctiv bestätigt, ist in Deutschland die Vielehe verboten. Das gilt aber nicht für Ortskräfte aus Afghanistan! Sie werden nicht nur auf Anweisung des Außenministeriums nach Deutschland geholt, sondern herausragend finanziell ausgestattet.

2 Familien mussten mit Zweitfrauen nach Deutschland gebracht werden. 4 Ehefrauen und 19 Kinder wollen versorgt werden! Sehen Sie hier die Kosten, da muss sich der deutsche Normalverdiener und Steuerzahler fremd und ausgenutzt im eigenen Land fühlen.

  • Jeder „Flüchtling“ erhält für seine „Familie“ im Durchschnitt 95.000 Euro. Damit liegen die Bürgergeldbezieher im absoluten Spitzenfeld der Einkommensstatistik, da können nur die wenigsten Deutschen mithalten
  • Die Bigamie ist bei den Afghanen geduldet, gefördert und wird bezahlt. Der Deutsche würde bestraft und könnte bis zu 3 Jahren Haftstrafe bekommen

 

Hier ein Zitat und der Link zu einer Anfrage an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen:

„Eine bekannte Kolumnistin stellte in Zusammenarbeit mit Jobcenter-Mitarbeitern folgende Bürgergeld-Modellrechnung für die 3 Haushalte auf, unter Annahme einer geringen Miete und geringer Zusatzleistungen

Haushalt 1: Ehemann 1 mit Frau 1 und 3 Kindern: 3.250 Euro/ Monat oder 39.000 Euro /Jahr (Nach der Erhöhung des Bürgergelds 2024: 3.430 bzw. 41.200 Euro)
Haushalt 2: Zweitfrau mit 7 Kindern: 4.860 Euro/ Monat oder 58.300 Euro/ Jahr (Nach der Erhöhung des Bürgergelds 2024: 5.090 bzw. 61.000 Euro)
Haushalt 3: Ehemann 2 mit Frau 1 und Zweitfrau sowie 9 Kindern: 6.900 Euro/ Monat bzw. 82.700 Euro/ Jahr (Nach der Erhöhung des Bürgergelds 2024: 7.300 bzw. 87.300 Euro)
Insgesamt würden sich nach dieser Rechnung die Kosten für die beiden Familien auf mindestens 180.000 Euro belaufen (nach der Erhöhung des Bürgergelds 2024: mindestens 190.000 Euro).
Umgerechnet sind – der Modellrechnung folgend – allein 123 Durchschnittsverdiener zur Finanzierung der direkten Sozialleistungen dieser zwei Familien erforderlich.

Noch nicht berücksichtigt sind dabei u. a. Gesundheitskosten oder Aufwendungen für diverse Integrationsmaßnahmen. Recht sicher ist auch, dass die Erwachsenen in allen drei Haushalten auf absehbare Zeit vermutlich eher nicht in der Lage sein werden, ein entsprechendes Einkommen mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu erzielen!“

Sehen Sie hier die Anfrage an die Landesregierung: Klicken Sie hier für die Kostenauflistung der Kolumnistin und Anfrage an die Landesregierung

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vielehe

https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/article239328169/bund-genehmigt-familiennachzug-mit-doppel-ehe-in-den-hsk.html

https://wetzlar-kurier.de/3138-aussenministerium-fordert-bigamiezwei-afghanen-vier-frauen-19-kinder/

https://correctiv.org/faktencheck/migration/2019/03/29/nein-fluechtlinge-duerfen-ihre-zweitfrauen-nicht-mittels-ehegattennachzug-nach-deutschland-holen/

https://deutschlandkurier.de/2023/09/unfassbar-afghanen-duerfen-auch-zweitfrauen-nachholen-zusammen-19-kinder/

Kosten für den Staat